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Tennissparte Dänischenhagen

Anmeldung

Für eine Mitgliedschaft in der Tennissparte ist zwingend die Mitgliedschaft beim übergeordneten Hauptverein des MTV Dänischenhagen erforderlich. Das Beitrittsformular des MTV finden Sie auf der Webseite des MTV unter dem Punkt Download Beitrittserklärung.

Um sich bei der Tennissparte anzumelden, laden Sie sich bitte das Anmeldeformular der Tennissparte herunter, füllen es am PC aus und senden es unterschrieben an den Kassenwart der Tennissparte. Sind Sie noch kein Mitglied des MTV, ergänzen Sie bitte das oben genannte Beitrittsformular des MTV.

Tennisspartenbeiträge (jährlich)

Personen über 18 Jahre 70,00 €
Jugendliche und Gleichgestellte* 38,00 €
Ein Elternteil mit Kind/Kindern (Alleinerziehende)** 90,00 €
Fördernde Mitglieder (auf Antrag) 30,00 €

* Gleichgestellte sind Schüler, Auszubildende und Studenten. Sie werden vom 18. bis zum 27. Lebensjahr als Jugendliche behandelt, wenn eigene Bruttoeinkünfte monatlich 600,00 € nicht übersteigen. Der Nachweis hierüber ist von den betreffenden Mitgliedern jährlich erneut vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird der Jahresbeitrag für Erwachsene erhoben.

Wehrpflichtige (ohne Soldaten auf Zeit) und Zivildienst leistende werden als ebenfalls als Gleichgestellte behandelt. Entsprechende Nachweise sind auch hier jährlich erneut vorzulegen.

** Bei Alleinerziehenden (Nachweis erforderlich) mit Kind/Kindern reduziert sich der jeweils gültige Jahresbeitrag des ersten Kindes um 50%.

Bei einer Familienmitgliedschaft, bestehend aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 18 Jahren, ist 1 Kind beitragsfrei.

Der Antragsteller erklärt sich bereit, bei Eintritt in die Tennissparte eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.

Gastspiele (siehe Ordnung zur Nutzung der Tennisanlage) sind nur gestattet, wenn 1 Mitglied der Sparte beteiligt ist.

Die Trainingsgebühren für das Jugendtraining werden zweimal jährlich abgebucht. Für die Sommersaison spätestens im Juli und für die Wintersaison spätestens im Dezember.

Über Änderungen der Geschäfts-und Gebührenordnung entscheidet die Spartenversammlung mit einfacher Mehrheit.

Es wird keine Aufnahmegebühe erhoben! Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrift im Januar jeden Jahres über den vollen Jahresbeitrag. Kündigungen werden am Ende des Geschäftsjahres wirksam, wenn sie spätestens 8 Wochen vorher der Spartenleitung schriftlich angezeigt werden.

Für den Schlüssel zur Tennisanlage (erhältlich beim Kassenwart der Tennissparte) wird eine Pfand-/ Leihgebühr erhoben.